In diesen Zeiten der Pandemie sind Steuerberater in hohem Maße gefordert. Die Prüfung und Beantragung von Überbrückungshilfen, die Beratung zur Kurzarbeit und immer neue Änderungen bei den Regeln zu den Förderungen setzen Steuerberatungskanzleien unter Druck. Laut Tagesschau sind viele Steuerberater am Limit. Erfahren Sie hier mehr, warum das so ist und welche Maßnahmen helfen können, die Mehrbelastungen zu bewältigen, die eigene Kanzlei sicher durch die Pandemie zu steuern, den bestmöglichen Service für den Mandanten zu gewährleisten und die Weichen für eine erfolgreiche Zukunft zu stellen.
Contents
- 0.1 You might also like
- 0.2 Warum auch Steuerberater Marketing brauchen
- 0.3 Die richtigen Azubis für Ihre Steuerberatung finden
- 1 Das Wichtigste in Kurzform
- 2 Steuerberater als Lotse durch die Coronakrise
- 3 Belastung der Steuerberater durch Anträge für Coronahilfen
- 4 Steuerberater aktiv in der Kurzarbeit Beratung
- 5 Insolvenzgefahren erkennen als Aufgabe für den Steuerberater
- 6 Chancen für Sanierungen erkennen
- 7 Kanzleiinterne Aspekte für Steuerberater in der Coronazeit
- 8 FAQ (Häufig gestellte Fragen)
Das Wichtigste in Kurzform
- Steuerberater*innnen übernehmen in Zeiten von Corona weitaus mehr Aufgaben als zuvor.
- Neben der Prüfung und Beantragung von Coronahilfen und Kurzarbeit wird die Früherkennung von Krisen und Insolvenzgefährdung immer wichtiger.
- Eine stets aktuelle, digitalisierte Buchhaltung ist eine wesentliche Voraussetzung für den neuen Alltag eines Steuerberaters.
- Daneben ist ein Steuerberater auch für den Infektionsschutz bei seinen Mitarbeitern und gegenüber seinen Mandanten in der Pflicht.
Steuerberater als Lotse durch die Coronakrise
Die Zeiten, in denen sich Steuerberater lediglich um Lohn- und Finanzbuchhaltung und Steuerdeklarationen kümmern, sind spätestens seit der Krise vorbei. Der Schwerpunkt hat sich verschoben hin zur Beratung, wobei derzeit natürlich die Beratung im Rahmen der Überbrückungshilfen und Kurzarbeit sowie deren Abwicklung im Fokus stehen. Spätestens durch die Prüfung der Anspuchsvoraussetzungen für die Corona-Hilfen und der im Rahmen der Beantragung erforderlichen Unternehmensdaten ist auch die betriebswirtschaftliche Gesamtbetrachtung der Unternehmen des Mandanten stärker in den Fokus gerückt. Anzeichen für Krisen, Liquiditätskennzahlen, die Erstellung von Planzahlen und die Optimierung von Geschäftsfeldern werden zu wichtigen Beratungsthemen für den Steuerberater. Damit entwickelt sich der Steuerberater immer mehr hin zum Controller und Lotsen für Unternehmen.
Nutzen Sie unbedingt Fachwissen und Expertise von erfahrenen Steuerberatern!
Die Steuerberaterinnen und Steuerberater der ADT-Group begleiten Unternehmen von Anfang an nicht nur steuerlich, sondern auch betriebswirtschaftlich. Gerne unterstützen wir Sie und Ihre Kanzlei im Rahmen unserer Kooperationsvereinbarung und stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, sodass Sie auch Situationen wie die Coronakrise problemlos meistern können.
Möchten Sie auch diesen Weg gehen und von unserer Erfahrung profitieren? Dann bewerben Sie sich für unseren Kooperationsverbund!
Belastung der Steuerberater durch Anträge für Coronahilfen
Antragstellung über Steuerberater verpflichtend
Die augenscheinlich wichtigste Rolle derzeit spielt ein Steuerberater bei der Beantragung der Coronahilfen. Ob Überbrückungshilfe, Novemberhilfe oder Neustarthilfe – die Anträge sind in der Regel nur über prüfende Dritte – also über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer – möglich. Diese Regelung hat eine Flut von neuen Anforderungen und Arbeit für die Steuerberatungsbranche gebracht. Viele Kanzleien arbeiten dadurch hart am Limit und der Einsatz wird nicht in allen Fällen entsprechend honoriert.
Einen Überblick über alle Überbrückungshilfen und viele weitere Tipps – stets aktuell – finden Sie auf der Seite unserer Kooperationskanzlei Wendl & Köhler. So bleiben Sie stets auf dem aktuellen Stand!
Aufwand von Steuerberatern bei Antragsprüfung zu hoch
Das Honorar für die Antragstellung wird bis zu einer Höhe von 90% im Rahmen der Förderung an die Antragsteller erstattet und stellt daher im Grunde genommen das geringere Problem dar. Die Prüfung, ob jemand überhaupt antragsberechtigt ist, stellt dabei einen signifikanten Aufwand dar und kann im Zweifelsfall mehrere Stunden Arbeit bedeuten. Ein Fehler an dieser Stelle kann zudem große Haftungsrisiken nach sich ziehen. Als erschwerend stellen sich dabei die ständigen Änderungen bei den Bestimmungen dar, deren Nachverfolgung nur mit großem Aufwand möglich ist..
Unsere Partner-Kanzleien haben gute Erfahrungen mit der Regelung gemacht, für die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen ein festes Honorar (z.B. 250 Euro / netto) auf der Webseite zu veröffentlichen und zu berechnen und dieses Honorar dann in dem Fall, dass der Mandant antragsberechtigt sein sollte, mit dem dann entstehenden Honorar für die Antragstellung zu verrechnen.
Dies erspart zumindest viele Diskussionen mit den Mandanten – Kostendeckend ist es aber längst nicht in jedem Fall!
Doppelter Aufwand für Steuerberater durch notwendige Endabrechnung
Am Ende des Zeitraums, für den die Hilfen beantragt wurden, ist dann eine sogenannte Endabrechnung fällig. Dies stellt für den Steuerberater einen erheblichen zusätzlichen Aufwand dar und für den Mandanten kommt oft die unglückliche und unerwartete Situation, dass Hilfen zurückgezahlt werden müssen. Ganz umgehen lassen sich diese Enttäuschungen nicht, da Umsätze in Corona-Zeiten kaum vorhergesagt werden können und außerdem ständig neue Situationen entstehen. Als Steuerberater sollten Sie jedoch im Laufe der Zeit versuchen, Mandanten möglichst frühzeitig auf Rückzahlungen vorzubereiten.
Um solchen Überraschungen vorzubeugen, empfiehlt sich die Einführung einer umfassenden Finanzplanung für das eigene Unternehmen sowie eines Berichtswesens, aus dem sich aus den gebuchten Daten rollierende Forecasts für die Zukunft ableiten lassen. Damit kann die künftige Entwicklung im Unternehmen laufend vorausschauend betrachtet werden, gleichzeitig werden die strengen Anforderungen des StaRUG erfüllt, über das wir bereits an anderer Stelle berichtet haben.
Wir von der ADT – Group haben uns mit unseren Partner schon sehr früh für die Digitalisierung entschlossen und sind Spezialisten dafür, digitale Prozesse in der Steuerberatung und bei Mandaten zu implementieren.
Nutzen auch Sie unsere Expertise und werden Sie Teil unseres Netzwerks!
Steuerberater aktiv in der Kurzarbeit Beratung
Viele Unternehmer übersehen, dass die Überbrückungshilfen lediglich Hilfen zur Deckung der Fixkosten darstellen und grundsätzlich nicht für die Personalkosten gedacht sind. Für diese wurde die Kurzarbeiterregelung bis Ende 2021 großzügig ausgedehnt. Fast alle Beschäftigten (außer z.B. 450-Euro-Kräfte und Auszubildende) können durch die Beantragung von Kurzarbeit finanziell abgesichert und langfristig ans Unternehmen gebunden werden. Kündigungen können so vermieden werden.
Wir haben für unsere Mandanten eine Kurzarbeit-Beratung eingerichtet, mehr Infos dazu finden Sie hier.
Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden mit 20% der erstattungsfähigen Fixkosten berücksichtigt. Zu den Voraussetzung siehe auch die FAQ zur Überbrückungshilfe III. (Ziffer 2.4)
Insolvenzgefahren erkennen als Aufgabe für den Steuerberater
Die Insolvenzantragspflicht ist zwar weiterhin ausgesetzt für alle Auswirkungen von Corona, dies bedeutet jedoch nicht, dass sich alle Unternehmen sicher fühlen können. Es gibt weiterhin Gründe, bei denen eine Insolvenz unbedingt angezeigt werden muss. Dem Steuerberater kommt hier eine wichtige Funktion als Berater zu.
Die Pflicht, bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig zu erkennen, bleibt auch in der Pandemie bestehen.
Digitale Buchführung
Um drohende Zahlungsschwierigkeiten oder eine Überschuldung rechtzeitig erkennen zu können müssen alle Zahlen stets aktuell vorliegen und zu jeder Zeit eingesehen werden können. Dies ist nur mit digitaler Buchhaltung möglich. Wer jetzt als Steuerberater noch nicht voll digitalisiert arbeitet, sollte schnellstmöglich damit starten – und die Mandanten direkt mitnehmen in die Digitalisierung.
Kennzahlen regelmäßig prüfen
Alle Kennzahlen, die eine Insolvenzwahrscheinlichkeit darstellen können (z.B. Cash-flow, Liquidität, Eigenkapitalquote, Gesamtkapitalrentabilität usw.) sollten vom Steuerberater regelmäßig gemeinsam mit dem Mandanten geprüft und besprochen werden.
Die Daten der Finanzbuchhaltung sind immer stichtagsbezogen und Resultat vergangener Entwicklungen. Ebenso wichtig ist der Blick nach vorne, um auch bei einem aktuell positiven “Insolvenzbefund” frühzeitig erkennen zu können, ob in der Zukunft ein solches bestandsgefährdendes Risiko droht.
Unsere Expert*inn*en unterstützen Sie gerne bei der Einrichtung der dafür erforderlichen Prozesse und Systeme.
Chancen für Sanierungen erkennen
In Zeiten von Corona geraten viele Unternehmen in Schwierigkeiten und sind gezwungen, neue Wege zu gehen, um weiter bestehen zu können. Es gibt verschiedene Sanierungsverfahren, die es Unternehmen ermöglichen, eine Sanierung selbst zu gestalten. Dazu gehören die Sanierung in Eigenverwaltung und als neue zusätzliche Möglichkeit das StaRUG. Wir haben eine Übersicht über diese Verfahren erstellt, die die Voraussetzungen und die Chancen der jeweiligen Vorgehensweise erläutern.
Kanzleiinterne Aspekte für Steuerberater in der Coronazeit
Corona hat auch Auswirkungen auf die tägliche Arbeit in der Kanzlei und auf die Zusammenarbeit mit den Mandanten.
Arbeitsschutz & Infektionsschutz
Selbstverständlich gelten auch in einem Steuerberatungsunternehmen die Corona-Schutzverordnungen. Als Arbeitgeber ist der Steuerberater hier verantwortlich für die Einhaltung der Regeln.
Agiles Arbeiten & Homeoffice
In einer Kanzlei, die digitalisiert arbeitet, sollen Homeoffice und Agiles Arbeiten kein großes Problem darstellen. Es gibt eine Reihe von IT-Lösungen, die das dezentrale Arbeiten ermöglichen und so auch dem Infektionsschutz dienen. Natürlich leiden auch die Mitarbeiter von Steuerberatungsunternehmen unter der Doppelbelastung von Homeschooling, Kinderbetreuung und gleichzeitig hoher Belastung im Beruf. Hier gilt es, mit viel Fingerspitzengefühl für alle Seiten akzeptable Lösungen zu finden, um die Doppelbelastung so gering wie möglich zu halten und die Mitarbeiter auch für die Zukunft an die Kanzlei zu finden. Gute Fachkräfte sind im Bereich der Steuerberatung Mangelware. Gegenseitiger Respekt und Rücksichtnahme und ein offener Austausch über Bedürfnisse des Mitarbeiters und Anforderungen des Arbeitgebers sind hier sehr wichtig.
Die neue, dezentrale Arbeitsweise hilft auch dabei, starre, scheinbar in Stein gemeißelte Abläufe zu hinterfragen und auch die Verteilung von Verantwortlichkeiten neu zu definieren. Die physische Distanz erfordert ein hohes Maß an Vertrauen einerseits und effiziente Eigenorganisation andererseits.
Die Mitglieder der ADT Group profitieren auch in diesem Bereich von den Best-Practise-Beispielen der Mitgliedskanzleien und dem Know-How der Berater*innen der ADT Group GmbH.
Kontakt zu Mandanten
Genausowenig, wie der Kontakt zwischen den Mitarbeitern abbrechen sollte, sollte auch der Kontakt zu den Mandanten gepflegt werden. Persönliche Besuche – wie früher – wird es sicherlich seltener geben – und wenn dann mit Abstand. Es empfiehlt sich, hier auch auf neue Möglichkeiten wie Zoom, Videotelefonie per Whatsapp usw. zurückzugreifen. Falls der Mandant dies nicht möchte, ist natürlich auch Mail- oder Telefonkontakt möglich.
Chancen nutzen zur Gewinnung neuer Mandate
In jeder Krise steckt eine Chance, so auch in der aktuellen Pandemie. Die zuvor geschilderte Zusatzbelastung durch die umfangreichen Leistungen im Rahmen der Beantragung der Hilfsmittel für Unternehmen kann als Chance für Wachstum nach der Pandemie genutzt werden.
Nicht alle Steuerberater*innen stellen sich dieser Aufgabe mit der Folge, dass Mandanten sich an andere Stellen wenden. Wer den Mut aufbringt, auch Anträge für Fremdmandate zu bearbeiten, kann damit belohnt werden, diese “danach” auch vollumfänglich betreuen zu können.
Zu Koordinierung der Neumandatsgewinnung ist der Einsatz eines CRM-Systems, im Idealfall mit Schnittstelle zum Kanzleisystem, sinnvoll. Wir helfen Ihnen gerne, den richtigen Partner zu finden und unterstützen Sie auch bei der Umsetzung und der Einführung – wenn Sie Mitglied de ADT Group werden.
FAQ (Häufig gestellte Fragen)
Was sind die größten Belastungen für Steuerberater bei der Beantragung der Corona Überbrückungshilfen?
Die Prüfung, ob ein Mandant überhaupt antragsberechtigt ist, gestaltet sich in der Praxis sehr aufwändig. Darüber hinaus ändern sich die Regeln ständig, so dass der Steuerberater immer neu prüfen muss, ob jetzt vielleicht doch eine Berechtigung vorliegt oder ob vielleicht andere Zahlen zugrunde gelegt werden müssen. Dazu kommt die aufwendige Endabrechnung nach dem Leistungsbezug
Warum ist die Beratung zur Kurzarbeit so wichtig in Coronazeiten?
Die Coronahilfen dienen vorwiegend der Sicherung der Fixkosten. Die Personalkosten sollen durch das Kurzarbeitergeld reduziert werden. Vielen Unternehmen ist nicht klar, wann, wie und wie viel Kurzarbeitergeld sie für Ihre Mitarbeiter beantragen können. Eine umfassende Beratung durch einen Steuerberater kann hier helfen, Kosten zu sparen.
Warum verlagert sich der Schwerpunkt in der Steuerberatung von der Finanzbuchhaltung hin zum Controlling?
Spätestens während der Corona-Pandemie wurde klar, dass ein Steuerberater mehr können muss und mehr kann, als Rechnungen zu bearbeiten. Alleine die Prüfung der Antragsberechtigung für die Coronahilfen bedingt eine Gesamtübersicht über das Geschäft des Mandanten.
Warum sollte ein guter Steuerberater stets den Gesamtüberblick haben?
Ein Steuerberater muss stets einen ganzheitlichen Überblick über das Unternehmen haben, um Anzeichen für Krisen, Chancen für mehr Umsatz und Bereiche für Optimierungen erkennen zu können. So kann ein Steuerberater das Controlling und die Planung eines Unternehmens begleiten oder übernehmen und den Mandanten professionell in der Entwicklung seines Unternehmens begleiten.
Warum muss ein Steuerberater digitalisiert arbeiten?
Um alle Aufgaben für die Mandanten schnell und effizient erledigen zu können, muss eine Steuerberatungskanzlei so digitalisiert wie möglich sein. Nur so können stets aktuelle Zahlen eingesehen werden,Anzeichen für Liquiditätsengpässe und Krisen frühzeitig erkannt und die Abläufe in der Kanzlei optimal eingestellt werden.
In Zeiten von Corona ist deutlich geworden, dass sich die Rolle eines Steuerberaters nicht nur auf Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung beschränkt. Beantragung von Coronahilfen, Prüfung der Anspruchsberechtigung, Früherkennung von Krisenanzeichen und bestimmen derzeit den Alltag. Der Anteil, den die betriebswirtschaftliche Beratung in der Steuerberatungspraxis einnimmt, wird in Zukunft sicherlich nicht abnehmen. Daher ist es wichtig, über ein gutes Netzwerk und die richtigen Softwaretools zu verfügen, um die Bedürfnisse der Mandanten zufriedenstellen zu können.
Wir von der ADT-Group sind ein Kooperationsverbund von Steuerberatern, die Kostenvorteile durch gemeinsame Nutzung von Ressourcen bieten und darüber hinaus unser Expertenwissen teilen. Falls Sie als Steuerberater davon profitieren möchten, melden Sie sich gerne bei uns! Thomas Lenz, Steuerberater, Geschäftsführer
Thomas Lenz bringt seine vielfältigen Erfahrungen aus unterschiedlichen Stationen seines Lebenslaufs ein. Durch seine Tätigkeiten ausserhalb des Berufsstands bringt er neue Perspektiven in das Kanzleimanagement ein.