Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie stellen große Herausforderungen in Bezug auf Restrukturierung, Sanierung und Insolvenz dar. Eine Welle an Insolvenzen soll vermieden werden, dazu wurde bereits die Antragspflicht zur Insolvenzanmeldung ausgesetzt. Eine weitere, neue Möglichkeit zur Vermeidung einer Insolvenz bietet sich nun mit dem Gesetz zum Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (StaRUG). Dieses bietet die Chance, bereits vor einer drohenden Insolvenz eine Restrukturierung durchzuführen. Konzipiert wurde das neuen Gesetz nicht nur für die Folgen von Corona, sondern auch für die Zeiten danach. Für die Geschäftsführer ist mit dem StaRUG erstmalig eine Pflicht zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement gesetzlich fixiert. Damit sind auch für Steuerberater neue Anforderungen und Chancen in den Bereichen Buchhaltung und Finanzcontrolling entstanden. Erfahren Sie hier mehr über das neue StaRUG und über die sich dadurch eröffnenden Möglichkeiten.
Contents
- 0.1 You might also like
- 0.2 Warum auch Steuerberater Marketing brauchen
- 0.3 Die richtigen Azubis für Ihre Steuerberatung finden
- 1 Das Wichtigste kurz zusammengefasst
- 2 Definition: Was bedeutet StaRUG?
- 3 Welche Voraussetzungen sind für das StaRUG zu erfüllen?
- 4 Welche Rolle hat der Steuerberater in Zusammenhang mit dem neuen StaRUG?
- 5 Drohende Zahlungsunfähigkeit und andere Kennzeichen erkennen
- 6 Welche weiteren Möglichkeiten gibt es zur Sanierung eines Unternehmens?
- 7 FAQ (Häufig gestellte Fragen)
- 8 Fazit
Das Wichtigste kurz zusammengefasst
- Die Geschäftsführer sind verpflichtet, Krisenfrüherkennungssysteme zu unterhalten und bei Erkennen bestandsgefährdender Entwicklungen Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
- Eine Restrukturierung kann mit dem neuen Gesetz präventiv und außerhalb einer Insolvenz und vor allem nicht öffentlich erfolgen.
- Das StaRUG ist der Kern des neuen Sanierungs- und Restrukturierungsgesetzes (SanInsFoG).
- Durch das neue Gesetz gibt es nun neben der Sanierung in Eigenverwaltung eine weitere Möglichkeit, Unternehmen zu sanieren.
- Seit 1.1.2021 ist das neue StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen) in Kraft.
Definition: Was bedeutet StaRUG?
StaRUG als Kern des SanInsFoG
Das StaRUG (Gesetz zum Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen) ist der Kern des neuen Sanierungs- und Insolvenzrechtfortentwicklungsgesetzes (SanInsFoG) und erweitert die Möglichkeiten, eine Insolvenz präventiv zu verhindern und ein Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen.
Der Gesetzentwurf wurde vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) am 19. September 2019 veröffentlicht und am 17. Dezember 2019 wurde der Entwurf in geänderter Form angenommen und veröffentlicht. In Kraft trat das Gesetz am 1.1.2021.
Grundlage für StaRUG – die EU-Richtlinie zur Restrukturierung
Es gab schon länger – und unabhängig von Corona – Bestrebungen der EU, die Bereiche Sanierungen, Restrukturierungen und Insolvenzen gesetzlich neu zu gestalten. Bereits 2016 hatte die EU eine Richtlinie dazu vorgelegt. Mit dem neuen SanInsFoG (Sanierungs- und Insolvenzrechtfortenwicklungsgesetz) und dessen Kernstück StaRUG wurde diese EU-Richtlinie nun in Deutschland umgesetzt.
Seit wann gilt das neue StaRUG?
Am 1.1.2021 ist das neue Gesetz über Sanierung und Restrukturierung in Kraft getreten. Es bietet Unternehmen die Möglichkeit, eine Insolvenz abzuwenden und mit Gläubigern Vereinbarungen zu treffen. Bisher war dies in Deutschland lediglich im Rahmen einer Sanierung in Eigenverwaltung möglich, diese findet jedoch bereits im Rahmen eines Insolvenzverfahrens statt. Das StaRUG liegt außerhalb der Insolvenz. Beide Verfahren unter Mitwirkung von Steuerberatern durchgeführt.
Welche Voraussetzungen sind für das StaRUG zu erfüllen?
Eine Restrukturierung nach dem neuen StaRUG ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Die Zahlungsunfähigkeit darf noch nicht eingetreten sein – muss aber drohen.
- Eine Überschuldung muss drohen bzw. darf ggfs. sogar schon eingetreten sein.
- Ein Restrukturierungskonzept muss vorgelegt werden.
- Eine Fortführung des Unternehmens muss erfolgversprechend möglich sein.
- Eine ordnungsgemäße Buchhaltung muss vorliegen und alle Rechnungslegungspflichten müssen erfüllt sein.
Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind (es gibt noch einige Sonderregelungen und Ausnahmen, die im Bedarfsfall zu prüfen sind), darf ein Restrukturierungsverfahren beim zuständigen Amtsgericht angezeigt werden.
Das Gericht wird darauf achten, dass die Gläubigerinteressen geschützt werden, ansonsten ist die Beteiligung des Gerichts in der Regel nur minimal.
Welche Rolle hat der Steuerberater in Zusammenhang mit dem neuen StaRUG?
Im Rahmen der neuen Sanierungs- und Restrukturierungsbedingungen entwickelt sich die Rolle des Steuerberater noch mehr in Richtung ganzheitlicher, zukunftsgerichteter Beratung. Sind und waren ordentliche Buchführung und korrekte Jahresabschlüsse bereits vorher selbstverständlich, wird der Steuerberater im Rahmen der Vorbeugung von Insolvenzen immer mehr zum Controller seiner Mandanten.
Krisenfrüherkennung mit Unterstützung durch den Steuerberater.
Das neue StaRUG verlangt von den Geschäftsleitern haftungsbeschränkter Unternehmen ein Frühwarnsystem. Über einen Prognosezeitraum von jeweils 24 Monaten müssen wesentliche Kennzahlen und die Geschäftsentwicklung laufend beobachtet werden, um bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erkennen zu können. Für kleine und mittlere Unternehmen stellt dies große Herausforderungen dar, die sie meist nur mit Unterstützung eines Steuerberaters bewältigen können.
Nutzen Sie unbedingt Fachwissen und Expertise von erfahrenen Steuerberatern!
Die Steuerberaterinnen und Steuerberater der ADT-Group begleiten Unternehmen von Anfang an nicht nur steuerlich, sondern auch betriebswirtschaftlich. Daher ist die frühzeitige Erkennung von Krisenanzeichen für sie selbstverständlicher Teil ihrer Arbeit. Gerne unterstützen wir Sie und Ihre Kanzlei im Rahmen unserer Kooperationsvereinbarung dahingehend, bei Ihren Mandanten Instrumente zur Früherkennung von Insolvenzgefahren zu implementieren und, bei Bedarf, auch Unterstützung bei der laufenden Betreuung der Systeme.
Melden Sie sich bei uns und vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Gespräch – Wir erläutern Ihnen gerne, welche Vorteile eine Kooperation mit der ADT-Group für Ihre Kanzlei mit sich bringen kann.
Um die Anforderungen des StaRUG zu erfüllen sind neben einer ordentlichen Finanzbuchführung ein laufendes Berichtswesen und eine belastbare Finanzplanung erforderlich. Wir haben dafür die passenden, digitalen Lösungen geschaffen und unterstützen unsere Kanzleien bei der Einführung und Beratung zu diesem wichtigen Thema.
Drohende Zahlungsunfähigkeit und andere Kennzeichen erkennen
Eine drohende Zahlungsunfähigkeit muss zukünftig zwingend frühzeitig erkannt werden. Dazu müssen wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahlen (Eigenkapitalrentabilität, Liquidität, Cashflow in Prozent vom Umsatz, Gesamtkapitalrentabilität usw.) regelmäßig überwacht werden, da sie wichtige Indizien für eine Insolvenzgefährdung bieten können. Neben der Buchführung gewinnen dadurch qualifizierte Planungs- und Prognoserechnungen an Bedeutung für die Unternehmen.
Haftungsrisiken nach StaRUG, bei Insolvenz und Insolvenzverschleppung
Nach §32 Abs. 1 S. 1 StaRUG haben die Geschäftsleiter die Restrukturierungssache an der Anzeige Verletzt die Geschäftsführung ihre Pflichten bei Betreiben der Restrukturierungssache des Restrukturierungsvorhabens mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns durchzuführen. Bei Verletzung dieser Pflichten droht Ihnen nach § 43 StaRUG eine “Innenhaftung” für den “Gesamtgläubigerschaden”.
Unterlässt die Geschäftsführung des Unternehmens dann die Anmeldung der Insolvenz, kann dies zivil- und strafrechtliche Folgen haben. Die Geschäftsführung kann wegen Insolvenzverschleppung angeklagt werden Für den Geschäftsführer steht daneben eine Haftung mit dem Privatvermögen im Raum.
Zur Vorbeugung der Haftungsrisiken wird ein Steuerberater seinen Mandanten möglichst frühzeitig über Sanierungsmöglichkeiten – auch im Rahmen des neuen StaRUG – informieren und Monitoring und Unterstützung bei der Analyse der Situation anbieten.
Lassen Sie es nicht bis zur Zahlungsunfähigkeit kommen!
Wir von der ADT – Group haben Verfahren entwickelt, um Krisen von Unternehmen schnell zu erkennen. Nutzen Sie unsere Expertise und unsere Erfahrung in der Digitalisierung und werden Sie Teil unseres Kooperationsverbundes.
Welche weiteren Möglichkeiten gibt es zur Sanierung eines Unternehmens?
Das neue StaRUG ermöglicht eine Sanierung außerhalb der Insolvenz. Daneben gibt es weiterhin Lösungen innerhalb des Insolvenzrechts.
Sanierung in Eigenverwaltung
Um eine Sanierung unter Federführung der bisherigen Geschäftsleitung zu gestalten, gab es schon vorher die Möglichkeit einer Sanierung in Eigenverwaltung. Diese Eigenverwaltung ist in §§ 270ff InsO im Insolvenzrecht geregelt. Die Geschäftsführung bleibt bei dieser Form von Sanierung im Amt. Dies wirkt sich meist positiv auf das Vertrauen der Geschäftspartner und Mitarbeiter aus und erleichtert die Fortführung des Unternehmens. Bei einer Sanierung in Eigenverwaltung wird vom Gericht kein Insolvenzverwalter, sondern nur ein Sachverwalter eingesetzt, dieser begleitet die Sanierung. Seitdem in 2021 mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) die Insolvenzordnung geändert wurde, wird eine Sanierung in Eigenverwaltung häufiger durchgeführt. Einen Sonderfall dieser Sanierungsform stellt das in § 270b InsO geregelte Schutzschirmverfahren dar.
Insolvenzverfahren
Ein klassisches Insolvenzverfahren war lange Zeit in Deutschland das gängige Modell bei Krisen, erst seit 2012 wurde eine Sanierung in Eigenverwaltung häufiger in Betracht gezogen und durchgeführt. Bei einer klassischen Insolvenz übernimmt der Insolvenzverwalter die Geschäftsleitung, die bisherige Geschäftsführung wird ihres Amtes enthoben. Am Ende eines klassischen Insolvenzverfahrens stehen oft Verkauf, Zerschlagung oder gar die Auflösung des Unternehmens. Der Verlust von Vertrauen, Geschäftsbeziehungen und Know-how ist enorm. Es dauert in der Regel einige Zeit, bis die Folgen einer Insolvenz (Arbeitslose, Verluste bei Gläubigern usw.) wirtschaftlich verkraftet sind. Schon alleine deshalb sind Unternehmenserhalt und Sanierungen auch gesamtwirtschaftlich betrachtet zu bevorzugen – wenn die Voraussetzungen für eine Weiterführung des Unternehmens stimmen.
FAQ (Häufig gestellte Fragen)
Sind eine Restrukturierung nach StaRUG und eine Sanierung in Eigenverwaltung das Gleiche?
Eine Restrukturierung nach StaRUG wird außerhalb einer Insolvenz abgewickelt und gilt daher als Maßnahme zur Prävention einer Insolvenz. Eine Sanierung in Eigenverwaltung läuft innerhalb des Insolvenzrechts ab.
Wie ist der Zusammenhang zwischen SanInsFoG und StaRUG?
Das StaRUG ist als Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen der Kern des SanInsFoG (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortenwicklungsgesetz).
Was ist der Unterschied zwischen einem Schutzschirmverfahren und dem StaRUG?
Eine Sanierung und Restrukturierung nach dem neuen StaRUG findet außerhalb einer Insolvenz statt, während ein Schutzschirmverfahren – als Sonderfall im Rahmen einer Sanierung in Eigenverwaltung – bereits im Rahmen des Insolvenzrechts erfolgt.
Fazit
Wegen Corona bleibt die Insolvenzantragspflicht weiterhin ausgesetzt. Trotzdem sollten Unternehmen und Steuerberater bis dahin nicht einfach abwarten, sondern gemeinsam die Situation analysieren und bei drohenden Krisen eine Neuausrichtung mit Hilfe eines Sanierungsverfahrens prüfen. Das StaRUG bietet hier eine neue Möglichkeit, eine Restrukturierung außerhalb des Stigmas einer Insolvenz durchzuführen.
Die ADT-Group ist ein innovativer Kooperationsverbund von Steuerberatungsunternehmen, die gemeinsam digitale Infrastrukturen und weitere Ressourcen nutzen. Der Erfahrungsaustausch zwischen den Kooperationspartnern spielt eine ebenso große Rolle in unserem Verbund und hilft den Partnern, den zunehmend komplexen Anforderungen begegnen zu können. Gemeinsam können wir so unsere Mandanten dabei unterstützen, Risiken früher und schneller zu erkennen und damit helfen, Insolvenzen zu vermeiden und Sanierungen und Restrukturierungen in die Wege leiten und begleiten.
Dipl.-Kfm. Alexander Pyzalski, Steuerberater, Geschäftsführer
Alexander Pyzalski ist geschäftsführender Gesellschafter bei der ADT-Group GmbH. Zusammen mit Herrn Dirk Wendl führt er das operative Geschäft der ADT.