Im Kfz-Handel kann eine Sonderregelung in Bezug auf Umsatzsteuer, die sogenannte Differenzbesteuerung, angewendet werden. Damit wird gewährleistet, dass Kfz-Händler nicht zu viel Steuern zahlen. Wie genau die Kfz Differenzbesteuerung funktioniert, wann sie angewendet werden kann und wann sie vielleicht auch besser nicht angewendet wird, erfahren Sie hier!
Contents
- 0.1 You might also like
- 0.2 Warum auch Steuerberater Marketing brauchen
- 0.3 Die richtigen Azubis für Ihre Steuerberatung finden
- 1 Was ist Differenzbesteuerung?
- 2 Welche Voraussetzungen gibt es für Differenzbesteuerung?
- 3 In welchen Unternehmen kann Differenzbesteuerung angewendet werden?
- 4 Welche Bedeutung hat Differenzbesteuerung im Kfz-Handel?
- 5 Wie wird die Differenzbesteuerung berechnet?
- 6 Wie erfolgt der Ausweis der Differenzbesteuerung in der Rechnung?
- 7 Kann Differenzbesteuerung auch bei der Kleinunternehmerregelung angewendet werden?
- 8 Wann lohnt sich Differenzbesteuerung und wann nicht?
- 9 Formel zur Kalkulation des Verkaufpreises
- 10 Differenzbesteuertes Fahrzeug differenzbesteuert weiterverkaufen – Wann ist das möglich?
- 11 Regelbesteuertes Fahrzeug regelbesteuert verkaufen – Wann lohnt sich das?
- 12 Kann ein Kfz-Händler Vorsteuer abziehen, falls er Fahrzeuge kauft, die differenzbesteuert verkauft werden?
- 13 Gibt es eine Pflicht zur Anwendung der Differenzbesteuerung?
- 14 Kann Differenzbesteuerung auch bei Neuwaren angewendet werden?
- 15 Welche Besonderheiten der Differenzbesteuerung gibt es beim Handel in der EU zu beachten?
- 16 Fazit
Das Wichtigste kurz zusammengefasst
- Bei der Differenzbesteuerung wird nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis besteuert.
- Voraussetzung ist, dass keine Vorsteuer angerechnet wird.
- In der Regel ist dies nur möglich, wenn Waren von Privatkunden oder Kleinunternehmen angekauft werden und später wieder verkauft werden
- Die Differenzbesteuerung sorgt dafür, dass Doppelbesteuerungen von Waren vermieden werden.
- Im Kfz-Handel ist Differenzbesteuerung ein wichtiges Instrument zu Steueroptimierung.
Was ist Differenzbesteuerung?
Die sogenannte Differenzbesteuerung ist in §25a des Umsatzsteuergesetzes geregelt. Sie besagt, dass unter bestimmten Voraussetzungen nur für die Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis Umsatzsteuer zu zahlen ist. Die Differenzbesteuerung soll verhindern, dass doppelt Mehrwertsteuer gezahlt wird für Gegenstände und Waren, die vorher schon besteuert wurden.
Normalerweise muss beim Verkauf von Waren für den gesamten Verkaufspreis Umsatzsteuer abgeführt werden. Dabei kann die für den Einkauf der Waren bereits gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer verrechnet werden. Die Umsatzsteuer ist damit ein durchlaufender Posten. Anders verhält es sich, wenn Waren ohne Umsatzsteuer eingekauft werden. Dies ist in der Regel der Fall, wenn von Privatpersonen gekauft wurde, die keine Mehrwertsteuer abführen. Dies geschieht zum Beispiel, wenn Privatpersonen einen gebrauchten PKW an einen Kfz-Händler verkaufen, weil sie sich ein neues Fahrzeug kaufen möchten.
Der Kfz-Händler muss dann beim Wiederverkauf nicht auf den gesamten Verkaufspreis des Fahrzeugs Umsatzsteuer bezahlen, sondern nur auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis.
Die Differenzbesteuerung liegt immer bei 19%, unabhängig davon, ob es generell für die jeweilige Branche noch andere Umsatzsteuerregelungen gibt. Sobald die Differenzbesteuerung angewendet wird, sind stets 19% anzusetzen.
Welche Voraussetzungen gibt es für Differenzbesteuerung?
1. Differenzbesteuerung ist nur bei beweglichen Gegenständen anwendbar
Grundsätzlich kann die Differenzbesteuerung nur bei der Veräußerung von beweglichen Gegenständen Anwendung finden. Der Kfz-Handel ist hier ein gutes Beispiel, hier ist die Differenzbesteuerung ein übliches Vorgehen.
2. Differenzbesteuerung ist nur bei Gewerbsmäßigem Wiederverkäufer anwendbar
Umsatzsteuerpflichtig sind stets nur gewerbliche Unternehmer. Daher ist auch nur von diesen Umsatzsteuer zu zahlen und auszuweisen, sobald sie Rechnungen ausstellen. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen der Kleinunternehmerregelung unterliegt. Beim Kfz-Handel liegen die Voraussetzungen für einen Gewerbsmäßigen Wiederverkäufer in der Regel vor, damit ist eine weitere Voraussetzung für die Anwendung der Differenzbesteuerung gegeben.
3. Es darf keine Vorsteuer geltend gemacht werden
Vorsteuer ist in Fällen von Differenzbesteuerung nicht abzugsfähig, da nicht der gesamte Betrag, sondern nur die Differenz zwischen Beschaffungswert und Wiederverkaufswert versteuert wird. Dies kann im Kfz-Handel dann sinnvoll sein, wenn z.B. Fahrzeuge von Privatpersonen oder Kleinunternehmen gekauft werden, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Verkauft der Händler diese Fahrzeuge später zu einem höheren Preis weiter, fällt keine Umsatzsteuer auf den gesamten Verkaufspreis des Fahrzeugs an, sondern nur auf die Differenz zum Einkaufspreis. Der Kfz-Händler darf dann aber auch keine Vorsteuer abziehen.
Anders läge der Fall, wenn ein Kfz-Händler bei einem anderen Händler Fahrzeuge inklusive Umsatzsteuer kauft und diese dann zu einem höheren Preis weiterverkauft. In diesem Fall könnte der Kfz-Händler die gesamte im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen und müsste dann für den gesamten Verkaufspreis wiederum Umsatzsteuer abführen.
In welchen Unternehmen kann Differenzbesteuerung angewendet werden?
Die Differenzbesteuerung ist nicht auf jeden Bereich anwendbar. Nur Unternehmer, die sogenannte „Wiederverkäufer“ sind, können diese Sonderregelung der Umsatzsteuer in Anspruch nehmen. Kfz-Händler, die regelmäßig gebrauchte Fahrzeuge kaufen und wieder verkaufen, zählen klassisch zu den Unternehmen, die diese Sonderregelung nutzen können. Dagegen kann diese Regelung nicht genutzt werden, wenn z.B. ein Einzelhändler nur sehr selten oder in unregelmäßigen Abständen gebrauchte Autos oder andere Gegenstände verkauft.
Welche Bedeutung hat Differenzbesteuerung im Kfz-Handel?
Im Kfz-Handel hat die Differenzbesteuerung traditionell eine große Bedeutung zur Steueroptimierung. Es kommt recht häufig vor, dass Privatpersonen ihr gebrauchtes Fahrzeug an einen Kfz-Händler verkaufen, um ein neues oder anderes Fahrzeug zu kaufen. Da Privatpersonen nicht umsatzssteuerpflichtig sind, kann der Kfz-Händler beim Weiterverkauf der gebrauchten Fahrzeuge die Differenzbesteuerung anwenden.
Wie wird die Differenzbesteuerung berechnet?
Der zu versteuernde Betrag errechnet sich wie folgt:
Verkaufspreis – Ankaufspreis = Differenz
Auf die Differenz ist dann 19% Umsatzsatzsteuer zu berechnen:
Differenz x 19 : 119 = Steuer
Beispiel:
Kfz-Händler A kauft ein 10 Jahres altes Auto für 3.000 Euro von Person B. Da es sich bei Person B um eine Privatperson handelt, kann Händler A keine Vorsteuer abziehen. Nach einiger Zeit kann A den Wagen für 5.000 Euro verkaufen.
Verkaufspreis: 5.000 Euro
– Ankaufpreis: 3.000 Euro
= Differenz: 2.000 Euro
Differenz x 19 : 119
= Steuer 319,33 Euro
Die Steuer in Höhe von 319,33 Euro muss Händler A dann an das Finanzamt abführen.
Wie erfolgt der Ausweis der Differenzbesteuerung in der Rechnung?
In der Rechnung des Verkäufers wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, sobald Differenzbesteuerung möglich ist und angewendet wird. Die Marge ist daher für den Käufer nicht ersichtlich und muss auch nicht ausgewiesen werden. Allerdings muss ein Hinweis auf der Rechnung erfolgen, dass Differenzbesteuerung angewendet wird. Dies kann mit folgendem Hinweis auf der Rechnung vorgenommen werden:
„Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG“.
Falls der Kfz-Händler die Höhe der Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag (fälschlicherweise oder versehentlich) doch ausweist in der Rechnung, so würde er dem Finanzamt sowohl die ausgewiesene Umsatzsteuer als auch die Steuer aus der Differenzbesteuerung schulden, es wäre also doppelt zu zahlen. Daher ist unbedingt darauf zu achten, dass hier keine Fehler entstehen. Es ist nur entweder der Ausweis der gesamten Umsatzsteuer möglich oder die Differenzbesteuerung.
Kann Differenzbesteuerung auch bei der Kleinunternehmerregelung angewendet werden?
1) Kleinunternehmer als Verkäufer eines Kfz an einen Händler
Kleinunternehmer sind grundsätzlich bis zu einer Umsatzgrenze von 22.000 Euro (seit 2020) pro Jahr von der Umsatzsteuer befreit. Daher können Kleinunternehmer bei einem Verkauf ihres Fahrzeugs an einen gewerblichen Händler in der Regel wie Privatpersonen behandelt werden. Eine Anwendung der Differenzbesteuerung ist möglich.
2) Kleinunternehmer als Verkäufer von Kfz an Privatkunden
Falls der Kleinunternehmer selbst der Kfz-Händler ist, so kann auch hier die Differenzbesteuerung angewendet werden, falls der Kleinunternehmer Fahrzeuge von Privatpersonen ankauft und weiterverkauft.
Wichtig und vorteilhaft: Es wird nicht der gesamte Preis des Fahrzeugs als Umsatz gezählt, sondern nur die Differenz, die per Differenzbesteuerung versteuert wird. Dies ist sicherlich ein interessanter Ansatz für Kleinunternehmen, die zunächst im kleinen Rahmen mit dem Kfz-Handel beginnen. Allerdings sollten sich diese Unternehmen darauf einstellen, dass vom Finanzamt eingehend geprüft wird, ob die Voraussetzungen für Differenzbesteuerung in allen Fällen wirklich vorlagen.
Wann lohnt sich Differenzbesteuerung und wann nicht?
Einige Beispiele aus dem Kfz-Handel
Es kann sich im Einzelfall lohnen, die Differenzbesteuerung nicht in Anspruch zu nehmen.
Differenzbesteuertes Fahrzeug regelbesteuert weiterverkaufen – Wann lohnt sich das?
In der Regel ist ein Verzicht auf die Anwendung der Differenzbesteuerung wirtschaftlich sinnvoll, sobald an ein Unternehmen verkauft wird, dass zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Dies ist inzwischen sogar besonders reizvoll für den Käufer, da die Vorsteuer aus der Anschaffung eines privat genutzten Betriebs-Pkw wieder zu 100% abzugsfähig ist. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen werden daher in der Regel einen Ausweis der gesamten Umsatzsteuer verlangen. Sie sollten als Kfz-Händler Ihren Verkaufspreis und die Art der Besteuerung daher so kalkulieren, dass das Geschäft sowohl für Sie als auch für den Käufer lukrativ ist.
Leider nutzten viele Händler diese Möglichkeit nicht. Dabei könnten sie bei gleicher Marge netto zu einem günstigeren Preis an Unternehmen verkaufen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind. Vielen Händlern entgeht dadurch Geschäft. Vergleichen Sie daher bei der Preisgestaltung stets mehrere Varianten.
Formel zur Kalkulation des Verkaufpreises
Hier eine Beispielkalkulation:
Sie verkaufen einen Pkw an ein Unternehmen. Sie haben den Pkw für 10.000 Euro von einer Privatperson gekauft, d.h., ohne Umsatzsteuer. Sie sollten nun abwägen, welchen Verkaufspreis Sie erzielen können und welche Marge Sie erreichen möchten. Dies errechnen Sie für die beiden Varianten der Versteuerung wie folgt:Tatsächlich ist in diesem Fall der Verkaufspreis für den Käufer bei der Regelbesteuerung zwar höher, da die Vorsteuer vom Unternehmer jedoch abzugsfähig ist, ist der Preis trotzdem für den Käufer attraktiv. Darüber hinaus erwirtschaften Sie als Händler die gleiche Marge bei der Regelbesteuerung wie bei der Differenzbesteuerung.
Differenzbesteuertes Fahrzeug differenzbesteuert weiterverkaufen – Wann ist das möglich?
Der Weiterverkauf eines Fahrzeugs ist differenzbesteuert nur möglich, falls das Fahrzeug auch differenzbesteuert gekauft wurde oder falls das Fahrzeug ohne Umsatzsteuer von Privatpersonen oder Kleinunternehmen gekauft wurde. In der Regel lohnt sich dieser Verkauf, sobald an eine Privatperson oder an ein Kleinunternehmen verkauft wird. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen verlangen in der Regel eine Rechnung mit vollständig ausgewiesener Umsatzsteuer.
Regelbesteuertes Fahrzeug regelbesteuert verkaufen – Wann lohnt sich das?
Diese Variante lohnt sich auf jeden Fall, wenn Sie von einem gewerblichen Händler ein Fahrzeug kaufen, das Sie dann an einen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer verkaufen. Sie können vom Händler, bei dem Sie kaufen, eine Regelbesteuerung fordern und Ihrerseits dann beim Verkauf an einen Händler oder an ein Unternehmen die gesamte Umsatzsteuer ausweisen, die diese dann wieder als Vorsteuer abziehen können. Da Sie selbst regelbesteuert kaufen, können Sie Ihrerseits die Vorsteuer wieder abziehen und schaden damit nicht ihrer Marge. Sie sollten den Händler, von dem Sie kaufen, in solchen Fällen davon überzeugen, dass eine regelversteuerte Abwicklung für beide Seiten günstig ist.
Kann ein Kfz-Händler Vorsteuer abziehen, falls er Fahrzeuge kauft, die differenzbesteuert verkauft werden?
Sehr häufig kaufen Kfz-Händler Fahrzeuge von Privatpersonen oder Kleinunternehmern. Dann ist beim Verkauf die Differenzsteuer anwendbar. Aber was passiert, wenn der Kfz- Händler selbst Waren von jemanden kauft, der selbst differenzbesteuert ist? Kann der Kfz-Händler (insofern er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist) dann Vorsteuer abziehen? Die Antwort ist: Leider nein. Denn es wurde auch keine Vorsteuer ausgewiesen. Allerdings besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug ebenfalls differenzbesteuert weiter zu verkaufen.
Gibt es eine Pflicht zur Anwendung der Differenzbesteuerung?
Die Differenzbesteuerung ist ein Sonderfall im Rahmen der Umsatzsteuer. Sie kann davor schützen, dass Steuern für Umsätze bezahlt werden, die bereits besteuert wurden. Allerdings gibt es keinerlei Pflicht, die Differenzbesteuerung anzuwenden. Es gibt Fälle, in denen es sinnvoller sein kann, die Differenzbesteuerung nicht anzuwenden. Dies gilt vor allem, falls an Unternehmen verkauft werden soll, die berechtigt sind, Vorsteuer abzuziehen. Einige Beispiele hatten wir bereits aufgeführt.
Kann Differenzbesteuerung auch bei Neuwaren angewendet werden?
Grundsätzlich sieht das Gesetz keine Einschränkung auf gebrauchte Waren vor. Allerdings wird es im Kfz-Handel eher selten vorkommen, dass Privatkunden einen Neuwagen an einen gewerblichen Händler verkaufen möchten. In anderen Branchen (z.B. Handys) kommt dies jedoch durchaus vor. In solchen Fällen kann auch für Neuware die Differenzbesteuerung bei Weiterverkauf angewendet werden.
Welche Besonderheiten der Differenzbesteuerung gibt es beim Handel in der EU zu beachten?
Sobald Kauf oder Verkauf eines Gebrauchtwagens auf dem Gebiet der EU erfolgen, kann die Differenzbesteuerung angewendet werden. Voraussetzung ist auch hier, dass der Verkäufer eine Privatperson oder ein Unternehmer ist, der keine Umsatzsteuer erhebt oder jemand ist, der die Differenzbesteuerung anwendet. Die Tatsache, dass das Fahrzeug ins EU-Ausland verkauft wird, spielt in diesem Fall keine Rolle. Es kommt in diesem Falle dann keine Steuerbefreiung gemäß innergemeinschaftlichem Handel in Frage, letzteres gilt nur bei B2B Handel, wenn beide umsatzsteuerpflichtig sind.
Fazit
Im Kfz-Handel ist Differenzbesteuerung ein wichtiger Bestandteil der Steueroptimierung. Wann Sie diesen Sonderfall im Bereich der Umsatzsteuer anwenden können und wann Sie eventuell eine andere Regelung anstreben sollten, ist ein komplexes Thema. Wir von der ADT-Group sind in diesem Bereich stets auf dem neuesten Stand. Profitieren Sie von unserem Expertenwissen. Wir beraten Sie gerne! Rufen Sie uns einfach an.
Dipl.-Kfm. Alexander Pyzalski, Steuerberater, Geschäftsführer
Alexander Pyzalski ist geschäftsführender Gesellschafter bei der ADT-Group GmbH. Zusammen mit Herrn Dirk Wendl führt er das operative Geschäft der ADT.